Leistungen der Grundpflege nach SGB XI sind alle täglich wiederkehrenden Pflegeleistungen, konkret die fachgerechte Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen & Trinken, Toilettengängen, Umlagern und Umsetzen. Hinzu kommen nicht medizinische, pflegerische Tätigkeiten wie Prophylaxen.